|
|
|
|
|
Home
Events
Incentives
Action Learning
Referenz Projekte
Ueber
Uns |
|
ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN VON MSPI Power Programs GmbH
1. VertragsparteienFirmen welche sich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Leistungsangebots von MSPI Programs GmbH entscheiden werden als „Kunden“ bezeichnet. Die einzelnen Personen welche an den vereinbarten Aktivitäten teilnehmen werden als „Teilnehmende“ bezeichnet. MSPI Power Programs GmbH als Dienstleistungserbringer wird nachstehend als „Veranstalter“ bezeichnet und zeichnet verantwortlich für die Organisation und Durchführung der vereinbarten Programme und Veranstaltungen.2. AnwendungsgebietDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden bezüglich aller zu erbringenden Leistungen (Konzepte, Lösungsvorschläge, Mandate, Projekte). 3. Preise3.1. Der vereinbarte Preis, unter Angabe aller dafür zu erbringenden Leistungen, ist Bestandteil des Vertrags und wird unter den Vertragsparteien durch die Unterzeichnungen der entsprechenden Auftragsbestätigung oder Anmeldung schriftlich bestätigt. 3.2. Der Anbieter hat das Recht die angebotenen Preise zu ändern um neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben und Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen etc.) sowie Wechselkursänderungen Rechnung zu tragen. 3.3. Diese Preisänderungen, bis zu maximal 5%, werden vom Kunden stillschweigend akzeptiert. Darüber hinaus gehende Preisänderungen werden dem Kunden bis spätestens 30 Tage vor der Leistungserbringung kommuniziert. Uebersteigen die Preisänderungen 10% des ursprünglich vereinbarten Betrags so hat der Kunde das Recht innert 7 Tagen nach Erhalt der Preisänderung vom Vertrag zurück zu treten. 4. ZahlungsbedingungenDurch Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung resp. mit der Anmeldebestätigung gelten die zur Leistungserbringung kommunizierten und vereinbarten Preise als geschuldet und sind wie folgt zu bezahlen: - 100% der Teilnahme Gebühren für öffentliche Programme: Mit der Anmeldung - 50% der Kosten für Firmen interne Programme und Veranstaltungen: Bei Vertragsunterzeichnung (Für nicht der Schweiz domizilierte Firmen 80%) - 40% der Kosten: 30 Tage vor der Leistungserbringung - Restzahlung: 10 Tage nach Erhalt der Endabrechnung Kosten für Konzept Erstellung, Lösungsvorschläge und detaillierte Angebote: 50% bei Auftragserteilung und 50% innert 10 Tagen nach Abgabe der Arbeiten. Wenn die Projekt Realisierung an topline events vergeben wird, dann kann dieser Betrag von der Endabrechnung abgezogen werden Werden diese Zahlungsfristen nicht eingehalten kommen die in Kapital 5.1. beschriebenen Bedingungen für den Vertragsrücktritt zum tragen. Wenn der Vertrag kurzfristig (weniger als 30 Tage vor Leistungserbringung) unterzeichnet wird, sind 90% des vereinbarten Preises bei Vertragsunterzeichnung zu bezahlen. Die restlichen 10% innert 10 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung. 5. Vertragsrücktritt und Vertragsänderungen5.1. Bearbeitungsgebühr: Bei einem totalen Vetragsrücktritt resp. Abmeldung nach Unterzeichnung der Anmeldebestätigung sind die folgenden Bearbeitungsgebühren geschuldet: Für individuelle Firmen Programme und Anlässe 5% der Projekt Summe, min. Sfr. 1'000.--, für öffentliche Gruppen Coachings, Seminare und Workshops Sfr. 300.--. 5.2. Annullierungskosten:. Annullierungsgebühren für individuelle Firmen Anlässe sind vom Kunden dem Veranstalter nach Unterzeichnung des Vertrags, mit Ausnahme der in Paragraph 3.3. erwähnten Konditionen, wie folgt geschuldet: - Nach Unterzeichnung bis 61 Tage vor Leistungserbringungn : 5% der Projektsumme, min. Sfr. 1'000.-- - 60 - 31 Tage : 50 % des Preises - 30 - 10 Tage : 80 % des Preises - 09 – bis Tag der Durchführung: 100% des Preises 6. Aenderungen in den vereinbarten Leistungen6.1. Leistungsänderungen: Die vereinbarten Leistungen müssen unter Umständen auf Grund äusserer, vom Veranstalter nicht beeinflussbarer Umstände (Wetter, Streiks, Unruhen etc.) geändert werden. Der Veranstalter entscheidet selbstständig und unabhängig ob und in welchem Umfang das Leistungsangebot angepasst oder verändert werden muss. Auf jeden Fall werden dem Kunden adequate Ersatzleistungen angeboten oder allenfalls die bereits geleisteten Zahlungen zurück erstattet. 6.2. Höhere Gewalt: Sollten die vereinbarten Leistungen wegen höherer Gewalt, amtlichen Weisungen oder Streiks, nicht innerhalb den vereinbarten Zeiten und/oder Umfang erbracht werden können so werden die für nicht erbrachte oder reduzierten Leistungen getätigten Zahlungen zurück erstattet. 7. HaftungEine Haftung des Veranstalters für allfällige Schäden des Kunden und der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter habe den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf das Verhalten, Handeln und/oder Unterlassung durch Drittparteien oder deren Hilfspersonal zurückzuführen sind. 8. Versicherungen Die vom Veranstalter angebotenenen Leistungen beinhalten sportliche Aktivitäten und finden teilweise in der freien Natur statt. Der Kunde und die Teilnehmer sind sich der damit verbundenen Risiken bewusst und erkären, dass sie freiwillig und auf eigenes Risiko an den vorgeschlagenen Aktivitäten teilnehmen. Durch die Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kunde deshalb, dass er und die Teilnehmenden gegen Unfälle und Krankheit versichert sind und dass allfällige Schäden welche dem Kunden und/oder den Teilnehmenden aus den im Leistungsangebot beschriebenen Aktivitäten entstehen können von seiner Versicherung gedeckt sind. 9. Mitwirkungspflicht/MängelanzeigeDer Kunde ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Mängel beizutragen um eventuell entstehende Schäden oder Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Sollten während der Leistungserbringung Gründe zur zu Beanstandungen auftreten so müssen diese unverzüglich dem Veranstalter oder dem örtlichen Vertreter gemeldet werden. Dies ist eine Voraussetzung um spätere Ersatzansprüche geltend zu machen. In den meisten Fällen kann jedoch direkt vor Ort Abhilfe geschaffen werden. Allfällige Reklamationen müssen bis spätestens 14 Tagen nach Beanspruchung der vereinbarten Leistung mit eingeschriebenem Brief direkt beim Veranstalter eingereicht werden. Werden diese Bedingungen und Fristen nicht eingehalten so erlöschen alle Ersatzansprüche. 10. Anwendbares Recht, VerjährungZwischen dem Kunden, den Teilnehmenden und dem Veranstalter gelangen die einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Vertragsrechts zur Anwendung. Alle Forderungen und Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr
|
|
MSPI Power Programs GmbH, "topline events ", Hint. Reichensteinstr. 6, CH-3776 Oeschseite/Switzerland Phone: +41 (0)33 534 93 01 e-mail: info@mspi-intl.com © MSPI Power Programs GmbH |